Ja, grundsätzlich darf man eine aufblasbare Rettungsweste mit CO₂-Patronen im Flugzeug mitnehmen. Die Mitnahme ist nach den internationalen Gefahrgutvorschriften möglich, muss aber vorab von der jeweiligen Fluggesellschaft genehmigt werden.
Kurz gesagt: Passagiere dürfen bis zu zwei selbstaufblasende Rettungsmittel mitführen, zum Beispiel Schwimm- oder Rettungswesten. Pro Rettungsmittel dürfen höchstens zwei CO₂-Kartuschen eingesetzt sein. Zusätzlich dürfen bis zu zwei Ersatzkartuschen pro Rettungsmittel mitgeführt werden.
Die Mitnahme ist grundsätzlich sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck möglich. Die Rettungsweste muss jedoch so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung ausgeschlossen ist.
Die richtige Auswahl: Einer Vielzahl von Wassersportarten stehen eine große Zahl unterschiedlicher Konstruktionen von Schwimmhilfen bzw. Rettungswesten gegenüber. Damit der Kunde in das für ihn geeignete Rettungsgerät (der offizielle Name heißt ‚Persönliche Schutzausrüstung‘ = PSA) investiert, gibt es seit Einführung der Euro-Normen eine Klassifizierung und damit Orientierungshilfe.
Im MOB-Fall zum Greifen nah. Wenn es „Mann über Bord!“heißt, entscheidet sekundenschnelles Handeln unter Einsatz „gezielter“ Rettungshilfen über Menschenleben. Mit der Rettungsschlinge SECULIFT bietet sich ein patentes Wurfleinen-/ Rettungsschlingen-System, das die Bergung von Schiffbrüchigen in erheblichem Maße optimiert.
Atmen ohne Gischt, auch bei Wellengang: Die Sprayschutzhaube oder auch Spraycap oder Sprayhood schützt einen Schiffbrüchigen vor dem Überspülen durch Wellen sowie vor fliegendem Wasser, sogenannter „Gischt“ an der Wasseroberfläche bei Starkwind. Sie reduziert zudem das Auskühlen des Körpers über den Kopf.
Die Auslösevorrichtung (Automatik) SECUMATIC 3001S mit Indikatortechnik und Drehmomentsicherung ist millionenfach bewährt und hat sich seit beinahe drei Jahrzehnten als zuverlässige Komponente in Rettungswesten bewiesen.
Die Schwimmphysik: Im Wasser hat nur der Kopf Gewicht – Zur Lebenserhaltung ist der Mensch im Medium Wasser an die Sauerstoffaufnahme aus der Luft gebunden. Er befindet sich somit in einer Grenzsituation zwischen Luft und Wasser, weil seine Atmungsöffnungen in Medium Luft verbleiben müssen. Ein Wasserrettungsmittel muss daher unter allen Umständen die Atmungsöffnungen freihalten, und zwar unabhängig von evtl. durch Schwimmbewegungen zusätzlich erzeugtem dynamischem Auftrieb.
