Ja, man darf seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen. Jeder Passagier darf sogar je zwei Rettungswesten mit je zwei (2) CO₂-Ersatzpatronen im Gepäck mitführen. Diese gesetzlichen Vorgaben bis für CO₂-Patronen in Rettungswesten wurden im „Dangerous Goods Panel“ der ICAO, einer Unterorganisation der UNO, beschlossen und in den ICAO T.I. veröffentlicht. Damit sind sie weltweit gültig. Sie wurden ebenfalls in den Gefahrgutbestimmungen (DGR) der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA, dem Dachverband der Fluggesellschaften, übernommen.

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