Normen und Richtlinien für Rettungswesten und Schwimmhilfen

Richtlinien, DIN-, CEN- und ISO-Normen

Welche Richtlinien und Normen gelten für Rettungswesten und Schwimmhilfen? Worum handelt es sich bei der PSA-Verordnung? Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Um Rettungswesten und Schwimmhilfen in Europa inverkehrzubringen, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Zunächst müssen die PSA-Richtlinie bzw. seit dem Jahr 2016 die PSA-Verordnung erfüllt werden. PSA steht dabei für “Persönliche Schutzausrüstung” (engl.: PPE). Die PSA-Richtlinie und die PSA-Verordnung schreiben eine EU-Baumusterprüfung als Teil eines der Konformitätsbewertungsverfahren sowie eine Fertigungsüberwachung für jedes Modell durch eine offiziell notifizierte Stelle vor. Diese untersucht und prüft den technischen Entwurf einer PSA und bescheinigt, dass der technische Entwurf der PSA die Anforderungen aus PSA-Richtlinie bzw. -Verordnung an diese PSA erfüllt. Dies wird in Europa mithilfe von harmonisierten Normen wie der DIN EN ISO 12402 für Rettungswesten und Schwimmhilfen und der DIN EN ISO 12401 für Sicherheitsgurte und Sicherheitsleinen (integrierter Harness/Lifebelt) durchgeführt. Bei erfolgreicher Überprüfung erhalten die Rettungswesten und Schwimmhilfen eine CE-Kennzeichnung und/oder ein SOLAS-Steuerrad.  

 

PSA-Richtlinie und PSA-Verordnung

Richtlinien und Verordnungen sind gesetzesähnliche Vorgaben der Europäischen Kommission in Brüssel, die nach gewissen Übergangsfristen in nationale Gesetze einmünden müssen und damit die europäischen Gesetzesanforderungen harmonisieren. Dies ist in Deutschland früher über das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) geschehen. Seit dem 1. Dezember 2011 geschieht dies über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), welches in Deutschland Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vornimmt. Unter der Richtlinie mit Namen “Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)” , mit der Gefahren und Bedrohungen der Gesundheit des Menschen abgewendet und verhütet werden sollen, ist seit 1988/89 in Europa ein Regelwerk neuer Normen in Kraft. Darunter befinden sich Normen zum Schutz gegen Ertrinken, zum Schutz gegen Stürze von Bord von Schiffen sowie zum Schutz gegen Unterkühlung und Erfrieren im Wasser. Die PSA-Richtlinie wird in Deutschland über das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt. Am 20. April 2016 ist die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie wird ab dem 28. April 2018 die alte PSA-Richtlinie 89/686/EWG vollständig ersetzen. Bis dahin gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren.  

 

Unterschied zwischen Richtlinie und Verordnung

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen und diese in nationales Recht zu übernehmen. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Sie gilt nach ihrer Verabschiedung direkt in allen Mitgliedstaaten. Die Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht bietet damit so gut wie keinen Spielraum, insb. für unterschiedliche Umsetzungen.  

 

Die wichtigsten Neuerungen der PSA-Verordnung im Überblick

  • PSA-Kategorie: Einige wesentliche Änderungen ergeben sich aus einer veränderten Einstufung von Produkten als PSA. Es gibt drei Risiko-Kategorien, denen unterschiedliche Prüfanforderungen zugeordnet sind. Rettungswesten fallen künftig unter die Kategorie III. Damit unterliegen sie einer Fertigungskontrolle durch eine notifizierte Stelle. Bisher waren lediglich Rettungswesten mit einem integrierten Harness als Kategorie III eingestuft. Rettungswesten ohne integrierten Harness unterlagen bis dato lediglich einer Baumusterprüfung. Kälteschutzanzüge sind und bleiben in der Kategorie II. Weiterführende Informationen zur Klassifizierung von PSA.
  • Konformitätserklärung: Hersteller müssen künftig jedem einzelnen Produkt eine EU-Konformitätserklärung beifügen. Die Erklärung bestätigt, dass das Produkt den Anforderungen der Verordnung entspricht. Bislang reichte es aus, die Konformitätserklärung auf Wunsch vorlegen zu können.
  • Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der PSA-Verordnung ist umfassender als zuvor. Sie nimmt künftig alle Wirtschaftsakteure in die Pflicht. Bisher mussten lediglich die Hersteller prüfen, ob ihre PSA-Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Fortan werden auch Händler und Importeure in die Verantwortung genommen. Sie müssen sich bei den gehandelten Produkten vergewissern, dass sie geprüft wurden und über eine entsprechende Bescheinigung verfügen.
  • Geltungsdauer von EU-Baumusterprüfungen: Bislang galten EU-Baumusterprüfungen unbegrenzt. Gemäß der neuen PSA-Verordnung werden sie fortan nur für maximal fünf Jahre ausgestellt. Damit werden Hersteller gezwungen, ihre Produkte nach spätestens fünf Jahren zu prüfen und entweder der Zertifizierungsstelle zu bestätigen, dass sich nichts geändert hat oder aber etwaige Änderungen durch diese Stelle unabhängig prüfen zu lassen.

 

EN- und ISO-Normen

Im Unterschied zu geltenden nationalen Normen Deutschland (DIN) oder England (BS) sind die harmonisierten EN-Normen (CEN-Normen) in die nationalen Gesetze einzubetten und damit verbindlich für die Anwendung. Sie stellen den Stand der Technik dar und sind die Referenz für EU-Baumusterprüfungen. Wird eine ISO-Norm als EN-Norm gespiegelt und übernommen, so heißt sie EN ISO-Norm. Gleiches gilt, wenn diese Norm dann erneut in eine nationale Norm gespiegelt wird. In Deutschland würde dann aus der EN ISO-Norm eine DIN EN ISO-Norm. Sowohl die DIN-Normen als auch die EN-Normen können von der ISO-Norm abweichen. Für Rettungswesten und Schwimmhilfen gilt in Deutschland die DIN EN ISO 12402. Rettungswesten mit integriertem Harness werden zudem nach der DIN EN ISO 12401 (für Sicherheitsgurte und Sicherheitsleinen) zugelassen. Für beide Normen gilt, dass sie über CEN in die deutschen DIN-Normen gespiegelt wurden und praktisch eine 1:1-Übersetzung der ISO-Normen darstellen (Stand 2016).  

 

Leistungsklassen bei Normen zum Schutz gegen Ertrinken

Die ISO 12402 Normenreihe teilt Schwimmhilfen und Rettungswesten in vier Leistungsklassen 50, 100, 150 und 275 auf. Maßstab ist dabei die Tragkraft in Newton (N). Die unterste Klasse ist die Kategorie 50 (ISO 12402-5), vorbehalten für Schwimmhilfen. Die Kategorien 100, 150 und 275 kennzeichnen Rettungswesten. Die universale Rettungsweste wird in der Klasse 150 (ISO 12402-3) oder 275 (ISO 12402-2) beschrieben. Für jede Leistungsklasse sind Leistungsmerkmale wie Auftrieb, Mundfreibord, Drehverhalten u. v. m. einzuhalten. Zudem wurden für jede Klasse Einsatzbereiche definiert. So verlangt die Verwendung von Schwimmhilfen, dass u. a. immer Hilfe in der Nähe ist und Kinder unterhalb einer Grenze (30 kg) ausgeschlossen sind. Die Ohnmachtssicherheit von Rettungswesten wird von der getragenen Bekleidung abhängig gemacht. Auf der Verkaufsverpackung sind zur Information des Verbrauchers alle Bereiche und ihre Leistungsklassen mit Erklärungen zu nennen. Produkt und Verpackung sind mit umfangreichen genormten Informationen zu versehen. 

 

Was bedeutet das CE-Zeichen?

CE: PSA konform mit Richtlinie 89/686/EWG, baumuster- und typgeprüft.

CE-Zeichen

Die EU-Richtlinien schreiben den Herstellern von PSA besondere Kennzeichnungspflichten vor. Die bedeutsamste ist die Kennzeichnung mit dem europäischen Konformitätszeichen CE (frz. für “Conformité Européenne”). Damit wird dokumentiert, dass die vorgeschriebene Baumusterprüfung dieser PSA von einem unabhängigen Prüfinstitut vorgenommen und die Normerfüllung von einer für ganz Europa notifizierten Prüfstelle festgestellt wurde. Danach unterliegt das PSA-Produkt lebenslang einer Fertigungsüberwachung durch die benannte Stelle. PSA-Hersteller müssen jedes Modell ihres Programms dieser Regelung unterwerfen. Wenn sie die Serie in den Markt bringen, müssen alle Produkte das CE-Zeichen als Urkunde ihrer Konformität mit dem Baumuster tragen. Eine solch strenge Verpflichtung gilt jedoch nur in Europa. In vielen anderen Teilen der Welt existieren weder Normen noch die Pflicht zur Norm-Erfüllung. Alle Schwimmhilfen, Rettungswesten, Sicherheitsgurte und Sicherheitsleinen müssen folglich ein CE-Zichen tragen. Dieses muss am Produkt und auf der Verpackung sichtbar sein. Einzige Ausnahmen stellen Rettungswesten für die Luftfahrt und für militärische Zwecke dar. Diese Produkte unterliegen nicht der PSA-Verordnung (bisher: PSA-Richtlinie). Die CE-Kennzeichnung wird zudem im Produktsicherheitsgesetz beschrieben.  

 

Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED 2014/90/EU)

SOLAS-Steuerrad: PSA konform mit der Schiffsausrüstungs- Richtlinie 96/98/EG und mit den SOLAS/ IMO Regeln für Rettungsmittel in der Seeschifffahrt.

SOLAS-Steuerrad

In Europa existiert ferner noch die Schiffsausrüstung-Richtlinine 2014/90/EU (Maritime Equipment Directive – MED), um den freien Warenverkehr von Schiffsausrüstung innerhalb der EU sicherzustellen. Sie gilt unter anderem auch für Rettungswesten. Die Schiffsausrüstung-Richtlinine (MED) erfordert in Kombination mit den IMO/SOLAS-Regeln ein SOLAS-Steuerrad. Dieses Steuerrad stellt ebenfalls eine europäische CE-Kennzeichnung dar. Rettungswesten nach SOLAS sind jedoch per Definition Schiffsnotfall-Ausrüstung und keine PSA. Eine Kombination verschiedener Zulassungen ist jedoch möglich. Somit können PSA-Produkte beispielsweise ein CE-Kennzeichen und ein SOLAS-Steuerrad tragen.

Die neue Schiffsausrüstungsrichtlinie wurde am 23. Juli 2014 von der EU-Kommission als Richtlinie 2014/90/EU beschlossen, im Amtsblatt der EU (L257 vom 28. August 2014) veröffentlicht. Sie trat in Deutschland am 18. September 2016 in Kraft und hat die alte Richtlinie 96/98/EG aufgehoben. Sie enthält weitreichende Änderungen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

 

Weiterführende Informationen