Ja, grundsätzlich darf man eine aufblasbare Rettungsweste mit CO₂-Patronen im Flugzeug mitnehmen. Die Mitnahme ist nach den internationalen Gefahrgutvorschriften möglich, muss aber vorab von der jeweiligen Fluggesellschaft genehmigt werden.
Kurz gesagt: Passagiere dürfen bis zu zwei selbstaufblasende Rettungsmittel mitführen, zum Beispiel Schwimm- oder Rettungswesten. Pro Rettungsmittel dürfen höchstens zwei CO₂-Kartuschen eingesetzt sein. Zusätzlich dürfen bis zu zwei Ersatzkartuschen pro Rettungsmittel mitgeführt werden.
Die Mitnahme ist grundsätzlich sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck möglich. Die Rettungsweste muss jedoch so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung ausgeschlossen ist.
Weiterführende Informationen
Wir haben den Sachverhalt hier detailliert dargestellt:
Darf man seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen?
