Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB 02.24 DE)

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Bernhardt Apparatebau GmbH & Co. KG, Holm

1. Allgemeine Bedingungen

1.1 Bestellungen, Aufträge und Lieferungen an den Kunden (nachfolgend „Sie“ oder „Besteller“) über alle von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „Ware“) werden zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) ausgeführt. Verkäuferin der Ware ist die Bernhardt Apparatebau GmbH & Co KG, Bredhornweg 39, 25488 Holm (nachfolgend „wir“ oder „SECUMAR“).

1.2. Kaufen Sie die Waren als Verbraucher gemäß § 13 BGB, so gelten die „1. Allgemeinen Bedingungen“ sowie die „2. Besonderen Bedingungen für Verbraucher“. Die „3. Besonderen Bedingungen für Unternehmer“ finden keine Anwendung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den „1. Allgemeinen Bedingungen“ und den „2. Besonderen Bedingungen für Verbraucher“ gehen die „2. Besonderen Bedingungen für Verbraucher“ vor.

1.3. Kaufen Sie die Waren als Unternehmer gemäß § 14 BGB, so gelten die „1. Allgemeinen Bedingungen“ sowie die „Besonderen Bedingungen für Unternehmer“. Die „2. Besonderen Bedingungen für Verbraucher“ finden keine Anwendung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den „1. Allgemeinen Bedingungen“ und den „3. Besonderen Bedingungen für Unternehmer“ gehen die „3. Besonderen Bedingungen für Unternehmer“ vor.

1.4. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum . Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Kunde schon jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen zur Sicherheit an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einzuziehen. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so sind wir zum Widerruf der Weiterveräußerung und des Forderungseinzugs berechtigt. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben .

1.5 SECUMAR haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SECUMAR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SECUMAR beruht. Ferner haftet SECUMAR für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet SECUMAR jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. SECUMAR haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von SECUMAR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen

2. Besondere Bedingungen für Verbraucher

2.1 Die Präsentation der Ware ist noch kein Angebot auf Abschluss des Vertrags. Im Onlineshop wird mit Abgabe einer Bestellung „zahlungspflichtig bestellen “ ein Angebot an SECUMAR zum Abschluss eines Vertrags abgegeben. Eine Bestelleingangsbestätigung dient lediglich der Information über den Eingang und Einzelheiten der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots seitens SECUMAR dar. In jedem Fall kommt ein Kaufvertrag erst zustande, wenn SECUMAR dem Besteller den Auftrag (Auftragsbestätigung) oder den Versand der Ware bestätigt (Lieferschein).

2.2. Informationen zu Lieferfristen von Produkten, die von SECUMAR verkauft werden (z. B. auf der jeweiligen Produktdetailseite), verstehen sich als circa Angaben.

2.3. Über andere Fernkommunikationsmittel kommt der Vertrag zustande, wenn wir die Bestellung durch Lieferung der Ware annehmen, bzw. im Falle eines erfolglosen Zustellversuchs durch die Mitteilung des Zustellversuchs der Ware. Wurde bei Bestellung der Ware eine E-Mail-Adresse angegeben, erhalten Sie per E-Mail eine Auftragsbestätigung. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Zugang dieser Auftragsbestätigung zustande.

2.4. Haben Sie einen Vertrag über den Online-Shop oder unter Nutzung der Medien E-Mail, Fax, Telefon oder anderer Fernkommunikationsmittel geschlossen, steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, das Formular „Muster Widerrufsbelehrung“ finden Sie unter dem Link https://www.secumar.com/widerrufsbelehrung.

2.5. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Ebenso kann der Kunde das Anliegen unter anderem auch über E-Mail an SECUMAR weiterleiten: info@secumar.com.

2.6. SECUMAR nimmt nicht an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG teil. Sollten Sie mit der Lieferung unzufrieden sein, so können Sie sich jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über den Shop mit der Kundenbetreuung von SECUMAR in Verbindung setzen.

3. Besondere Bedingungen für Unternehmer

3.1. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers (nachfolgend „Unternehmer“ genannt), die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder wir in deren Kenntnis eine Lieferung vorbehaltlos ausführen.

3.2. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

3.3. Unsere Preise verstehen sich nach dem Incoterm EXW Holm, Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Spesen, Zölle und sonstige Abgaben trägt der Kunde.

3.4 Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein.

3.5. Hat der Unternehmer die Mängelanzeige gemäß § 377 Abs. 1 HGB unterlassen, so ist der Rückgriff des Unternehmers ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb eine Woche nach Lieferung anzuzeigen, versteckte Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung.

3.6. Schriftliche Mängelanzeigen sind an SECUMAR zu richten.

3.7. Der Unternehmer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die der Unternehmer darüber hinaus nur geltend machen kann, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgeführten Mängeln stehen.

3.8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Hamburg.