Darf man seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen?

Ja, seit dem 01. Januar 2019 darf man seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen. Jeder Passagier darf fortan je eine Rettungsweste mit maximal zwei (2) CO₂-Patronen und nicht mehr als zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen. Die bis Ende des Jahres 2018 geltenden Größenbeschränkungen für CO₂-Patronen in Rettungswesten wurden aufgehoben. Diese Änderungen wurden im „Dangerous Goods Panel“ der ICAO, einer Unterorganisation der UNO, beschlossen und in den ICAO T.I. 2019-2020 veröffentlicht. Damit sind sie weltweit gültig. Sie wurden ebenfalls in den Gefahrgutbestimmungen der IATA (DGR) übernommen.

Letztlich gelten die CO₂-Patronen im Lufttransport als Gefahrgut, da sie komprimiertes Gas enthalten und Druckgasbehälter sind.

Wann und ob die einzelnen Fluggesellschaften diese Vorgaben übernehmen, vermögen wir nicht vorauszusagen. Leider stellen diese neuen Vorschriften auch keine Pfliucht zum Transport dar, insofern obliegt es stets den Fluglinien oder bis zuletzt dem Flugkapitän, ob er den Transport von aufblasbaren Rettungwesten gestattet.

 

Weiterführende Informationen

Wir haben den Sachverhalt, insbesondere seit dem 01. Januar 2019 hier detailliert dargestellt:
Darf man seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen?