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1.
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge mit
unseren Kunden und sind ausschließlich.
1.2 Anderslautende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn
sie im Einzelfall von uns schriftlich angenommen werden.
1.3 Mündliche Abreden bedürfen unserer schriftlichen
Zustimmung
2. Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders
vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
2.2 Alle Verträge werden bei Angebot des Kunden erst mit
unserer schriftlichen Bestätigung geschlossen.
2.3 Die Auftragsbestätigung wird durch Lieferung und/ oder
Rechnungsstellung ersetzt.
2.4 Ein Angebot des Kunden nach § 145 BGB kann von uns innerhalb
von vier Wochen angenommen werden.
2.5 Falls innerhalb von 8 Tagen nach unserer Auftragsbestätigung
schriftlich kein Einspruch erhoben wird, gilt der Auftrag zu unseren
Bedingungen als angenommen.
2.6 Technische Veränderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten
.
3. Preise
3.1 Es gelten die am Tag des Angebots gültigen Preise
als vereinbart.
3.2 Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils
gültigen Umsatzsteuer und gelten ab Werk.
3.3 Kosten für Verpackung, Transport, Transportversicherung,
Spesen, Zölle und sonstige Abgaben trägt der Kunde.
4. Zahlung
4.1 Zahlung erfolgt vorbehaltlich anderslautender schriftlicher
Vereinbarung sofort und spesenfrei netto (ohne Abzug) Kasse.
4.2 Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Bei Vereinbarungen mit Skontozahlung wird Skonto nur gewährt,
wenn alle früher fälligen Zahlungsverpflichtungen erloschen
sind und keine Zahlung durch Nachnahme erfolgt.
4.4 Zahlungseingang bei unbarer Bezahlung ist stets die Gutschrift
auf unserem Konto.
4.5 Fälligkeit, Verzug und Verzugszinsen hinsichtlich des
Kaufpreises richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.6 Gegen unsere Zahlungsansprüche steht dem Kunden ein Aufrechnungsrecht
nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten
oder von uns anerkannten Forderung zu.
4.7 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich sofortiger Verfügbarkeit
der Ware schnellstmöglich durch Bereitstellung der Ware ab
Werk.
5.2 Wird die Ware auf Veranlassung des Kunden an einen anderen
Ort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung an den
Transporteur auf den Kunden über.
5.3 Wir haften für die Einhaltung von Lieferterminen nur,
soweit er einen solchen Termin schriftlich bestätigt hat;
in diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die
kostenlose Rücknahme verspätet gelieferter Waren.
5.4 Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen berechtigt.
5.5 Bei Weiterverkauf müssen sämtliche Instruktionen,
insbesondere Gebrauchsanweisungen, weitergegeben werden.
5.6 Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik
Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung,
die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende
Land, insbesondere in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation,
Kennzeichnung und Einsatzzwecken anzupassen.
6. Mängelansprüche
6.1 Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelung; Gewährleistungsansprüche
sind bis zum Fehlschlagen auf Nachbesserung und Ersatzlieferung
beschränkt.
6.2 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß
dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt;
Mängel sind auch dem Transporteur anzuzeigen.
6.3 Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von
Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden
nicht durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Handlung von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
verursacht wurde; zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
6.4 Reparatur- und Wartungsaufträge, für die Mängelansprüche
nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwandes
ausgeführt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Zahlung aller Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
7.2 Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderungen aus dem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab.
7.3 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden Forderungen
insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
7.4 Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen
Forderung zu nennen und dem Schuldner die Abtretung offenzulegen.
7.5 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware ist untersagt.
8. Teilnichtigkeit
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam
sein, so sollen die dem Sinn der Bestimmung am nächsten kommenden
zulässigen Vereinbarungen gelten.
8.2 Im übrigen bleiben die Bedingungen Vertragsbestandteil.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort ist Wedel, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
9.2 Gerichtsstand ist Hamburg.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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