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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB 06.02 DE)
der Bernhardt Apparatebau GmbH u. Co. - SECUMAR mit Kunden
(Stand: Februar 2002)
 

1. 1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden und sind ausschließlich.

1.2 Anderslautende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich angenommen werden.

1.3 Mündliche Abreden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung


2. Vertragsabschluß

2.1 Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.

2.2 Alle Verträge werden bei Angebot des Kunden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung geschlossen.

2.3 Die Auftragsbestätigung wird durch Lieferung und/ oder Rechnungsstellung ersetzt.

2.4 Ein Angebot des Kunden nach § 145 BGB kann von uns innerhalb von vier Wochen angenommen werden.

2.5 Falls innerhalb von 8 Tagen nach unserer Auftragsbestätigung schriftlich kein Einspruch erhoben wird, gilt der Auftrag zu unseren Bedingungen als angenommen.

2.6 Technische Veränderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten
.


3. Preise

3.1 Es gelten die am Tag des Angebots gültigen Preise als vereinbart.

3.2 Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und gelten ab Werk.

3.3 Kosten für Verpackung, Transport, Transportversicherung, Spesen, Zölle und sonstige Abgaben trägt der Kunde.


4. Zahlung

4.1 Zahlung erfolgt vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung sofort und spesenfrei netto (ohne Abzug) Kasse.

4.2 Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

4.3 Bei Vereinbarungen mit Skontozahlung wird Skonto nur gewährt, wenn alle früher fälligen Zahlungsverpflichtungen erloschen sind und keine Zahlung durch Nachnahme erfolgt.

4.4 Zahlungseingang bei unbarer Bezahlung ist stets die Gutschrift auf unserem Konto.

4.5 Fälligkeit, Verzug und Verzugszinsen hinsichtlich des Kaufpreises richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.6 Gegen unsere Zahlungsansprüche steht dem Kunden ein Aufrechnungsrecht nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderung zu.

4.7 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.


5. Lieferung

5.1 Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich sofortiger Verfügbarkeit der Ware schnellstmöglich durch Bereitstellung der Ware ab Werk.

5.2 Wird die Ware auf Veranlassung des Kunden an einen anderen Ort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung an den Transporteur auf den Kunden über.

5.3 Wir haften für die Einhaltung von Lieferterminen nur, soweit er einen solchen Termin schriftlich bestätigt hat; in diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die kostenlose Rücknahme verspätet gelieferter Waren.

5.4 Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen berechtigt.

5.5 Bei Weiterverkauf müssen sämtliche Instruktionen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, weitergegeben werden.

5.6 Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, insbesondere in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecken anzupassen.


6. Mängelansprüche

6.1 Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelung; Gewährleistungsansprüche sind bis zum Fehlschlagen auf Nachbesserung und Ersatzlieferung beschränkt.

6.2 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt; Mängel sind auch dem Transporteur anzuzeigen.

6.3 Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde; zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6.4 Reparatur- und Wartungsaufträge, für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwandes ausgeführt.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.

7.2 Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab.

7.3 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden Forderungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

7.4 Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und dem Schuldner die Abtretung offenzulegen.

7.5 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt.


8. Teilnichtigkeit

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so sollen die dem Sinn der Bestimmung am nächsten kommenden zulässigen Vereinbarungen gelten.

8.2 Im übrigen bleiben die Bedingungen Vertragsbestandteil.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort ist Wedel, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

9.2 Gerichtsstand ist Hamburg.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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